Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
VOB-Vertrag: Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft Zug um Zug gegen Hergabe einer Bürgschaft in geringerer Höhe ohne Druckzuschlag; Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streitwert; Bürgschaftsurkunde; VOB; Bauvertrag; Gewährleistung; Gewährleistungsbürgschaft; Bürgschaft; Herausgabe; Zug um Zug; Druckzuschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert; Bürgschaftsurkunde; VOB; Bauvertrag; Gewährleistung; Gewährleistungsbürgschaft; Bürgschaft; Herausgabe; Zug um Zug; Druckzuschlag
- Judicialis
ZPO § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde - Wert des Gewährleistungsanspruchs ohne Druckzuschlag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbehalt von Mängelbürgschaft: Mit oder ohne Druckzuschlag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 13.04.2000 - 4 O 54/98
- OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Papierfundstellen
- BauR 2002, 328
- ZfBR 2002, 152
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89
Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Für eine unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er Mängel mit den bei einem Fachmann seines Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (BGH NJW-RR 1989, 721; BGH NJW-RR 1991, 276;… WernerPastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., RdNr. 1522 ff.).Vielmehr können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers gemäß § 254 BGB begründen, wobei der Auftraggeber die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute sich als die seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen muß (BGH BauR 1970, 57, 59; BGH NJW-RR 1991, 276).
- BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81
Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Denn während das Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers über die Sicherung des Anspruchs hinaus den Zweck verfolgt, Druck auf den Auftragnehmer auszuüben, damit dieser die ihm obliegenden Leistungen umgehend erbringt, dient die Bürgschaft lediglich der Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs (BGH BauR 1982, 579). - BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88
Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Für eine unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er Mängel mit den bei einem Fachmann seines Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (BGH NJW-RR 1989, 721; BGH NJW-RR 1991, 276;… WernerPastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., RdNr. 1522 ff.). - BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91
Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Auf eine mögliche Verjährung des Gewährleistungsanspruchs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, wenn der Auftraggeber - wie dies vorliegend unstreitig der Fall ist - die zugrundeliegenden Mängel in unverjährter Zeit gerügt hat (BGH BauR 1993, 335;… HeiermannRiedlRusam a.a.O.). - BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68
Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00
Vielmehr können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers gemäß § 254 BGB begründen, wobei der Auftraggeber die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute sich als die seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen muß (BGH BauR 1970, 57, 59; BGH NJW-RR 1991, 276).
- OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
Gewährleistungsbürgschaft wegen Baumängeln: Anspruch auf Herausgabe der …
Bei einer Bürgschaft wird dagegen die Berücksichtigung des Druckzuschlages jedenfalls von einem Teil der Stimmen in Rechtssprechung und Literatur verneint (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00 - Rn. 25;… nunmehr auch Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 17 Abs. 8 VOB/B Rn. 10).Der Senat lässt die Revision zu, weil eine Entscheidung des Revisionsgerichts wegen der Abweichung von der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 21.07.2000 - Az. 2 U 124/00 - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung geboten ist.
- OLG Hamburg, 26.01.2024 - 4 U 4/23
Welcher Schallschutz ist für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet?
Im Fall der Sicherheit durch Bürgschaft bedeutet dies, dass ein Austausch der Bürgschaft Zug-um-Zug gegen Hergabe einer herabgesetzten, auf das Sicherungsinteresse begrenzten Bürgschaftserklärung vorzunehmen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2015 - VII ZR 92/14 - NJW 2015, 1952, 1955, Rn. 58; OLG Oldenburg Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 U 124/00, BeckRS 2000, 30123786; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 20. Juni 2007 - 4 U 265/06, BeckRS 2008, 13122; OLG Koblenz Urteil vom 8. Mai 2003 - 5 U 1515/02, BeckRS 2003, 6290). - LG Schwerin, 29.10.2008 - 6 S 32/08
VOB-Vertrag: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bei Wegfall des Sicherungszwecks; …
Dann hätte die Beklagte noch auf das vom Amtsgericht offensichtlich übersehene Urteil des OLG Oldenburg, BauR 2002, 328, hingewiesen, das eine Austauschbürgschaft nicht mit dem prozentualen Anteil, sondern mit der vollen Summe des Mängelbeseitigungsaufwandes angesetzt habe.Die vorrangige Notwendigkeit einer interessensgerechten Sicherheit dürfte auch der Grund sein, weshalb das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 21.07.2000 (BauR 2002, 328) die einfachen Kosten der Mängelbeseitigung als Sicherheitseinbehalt anerkannt und nur im Hinblick auf ein hälftiges Mitverschulden gekürzt hat.
- LG Darmstadt, 10.06.2010 - 9 O 90/09
Bürgschaftsforderung verjährt selbstständig!
Für die Streitwertbemessung waren 20 % der Bürgschaftsforderung zugrundezulegen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 21.7.2000, BauR 2002, 328 = ZfBR 2002, 152). - OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 4 U 265/06
Pflicht zur Herausgabe einer Austauschbürgschaftsurkunde nach Fertigstellung des …
Solche Bürgschaften sichern daher nach zutreffender Auffassung den Druckzuschlag, also die ansonsten grundsätzlich gegebene Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten geltend zu machen, nicht ab (…so ausdrücklich Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 16. Aufl., Rn. 10; vgl. dazu auch OLG Oldenburg BauR 2002, 328f.; OLG Koblenz BauR 2004, 349f;… darauf verweisend Werner/Pastor, aaO).
Rechtsprechung
OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erwerberhaftung bei Firmenübernahme; Entstehung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 25 HGB ; § 91 ZPO
Handelsgeschäft; Firmenfortführung; Vermögensbestandteil; Kostenerstattungsanspruch; Rechtshängigkeit ; Wesentlicher Unternehmenskern - Wolters Kluwer
Handelsgeschäft; Firmenfortführung; Vermögensbestandteil; Kostenerstattungsanspruch; Rechtshängigkeit ; Wesentlicher Unternehmenskern
- Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 25; ZPO § 91
Haftung bei Geschäftsübernahme - Übernahme des Kerngeschäfts - Entwicklung des Kostenerstattungsanspruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81
Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes …
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Die unterschiedliche Rechtsform steht der Annahme der Firmenfortführung nicht entgegen, weil es für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB genügt, dass die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen, weil der Rechtsverkehr hieraus den Wechsel des Unternehmensträgers erkennt (vgl. BGH NJW 1982, 1647, 1648).Vielmehr greift die in der vorgenannten Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGH NJW 1992, 911; 1982, 1647).
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Begriff der Firmenfortführung
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Vielmehr greift die in der vorgenannten Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGH NJW 1992, 911; 1982, 1647). - BGH, 15.05.1990 - X ZR 82/88
Haftung des Erwerbers für Zahlungsansprüche aus Lizenzverträgen
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Die Klägerin macht mit Recht geltend, dass der Erwerber eines Handelsgeschäfts bei Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma nicht nur für Verbindlichkeiten haftet, die im Zeitpunkt des Geschäftsübergangs voll wirksam sind, sondern dass als zur Zeit der Geschäftsübernahme bestehende Ansprüche auch solche anzusehen sind, die noch nicht fällig, betagt oder bedingt sind, wenn nur der Rechtsgrund für diese Ansprüche schon vor der Geschäftsübernahme entstanden ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1251, 1253). - BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86
Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für …
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Selbst bei einem rechtskräftigen Titel ist nach der herrschenden Meinung nicht von einer Rechtskrafterstreckung auf den Übernehmer des Vermögens auszugehen (vgl. BGH NJW 1987, 2863). - RG, 12.01.1934 - II 231/33
1. Haftet der Geschäftsübernehmer auch für die Kosten eines gegen den früheren …
Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Auch wenn der Anspruch eines Klägers auf Kostenerstattung endgültig erst mit der Rechtskraft des Urteils entsteht, geht nämlich die Grundlage des Kostenerstattungsanspruchs für sämtliche Rechtszüge bereits auf die Rechtshandlungen zurück, die zu dem Anspruch geführt haben (vgl. RGZ 143, 154, 156).
- OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1325/04
Firmenfortführung bei einem Tankstellenbetrieb: Gesamtschuldnerische Haftung des …
Ob die Beklagte das ganze oder nahezu das gesamte Vermögen der L... GmbH übernommen hat, ist demgegenüber unerheblich (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 31.1.2001, Az. 2 U 124/00; BGH NJW 1982, 1647; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2004, 417 ff; OLG Frankfurt OLGR 2001, 67 - 69). - OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05
Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von …
§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift deshalb selbst dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH a.a.O.; OLGR Köln 2004, 267 = MDR 2004, 1125; OLG Celle, Urt. v. 31. Januar 2001 - AZ.: 2 U 124/00 ; sämtl.
Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.09.2001 - L 2 U 124/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Entziehung einer vorläufig gewährten Verletztenrente; Eintritt einer wesentlichen Besserung; Unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigungen als maßgebliches Kriterium für die Bildung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Ablehung eines Antrages auf gutachterliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 14.01.2000 - S 23 U 397/97
- LSG Bayern, 19.09.2001 - L 2 U 124/00
Rechtsprechung
LSG Sachsen, 08.11.2002 - L 2 U 124/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)